Klage wegen TTIP

Bürgerinitiative zulassen

Von Anton J. SeibBlogbeitrag_Joseph_Stiglitz_1200x630

Gegner des EU-US-Freihandelsabkommens TTIP haben Klage beim höchsten EU-Gericht eingelegt. Das Bündnis «Stop TTIP» wendet sich gegen eine Entscheidung der EU-Kommission, wonach eine sogenannte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP nicht zugelassen wird. Das meldet die Nachrichtenagentur dpa.

Klage wegen TTIP

Mit einer Europäischen Bürgerinitiative können Europäer Themen auf die Tagesordnung der EU-Kommission setzen. Sie benötigen dafür eine Million Unterschriften – Gesetze oder Verordnungen können sie allerdings nicht erzwingen. Die Kommission hatte die Anti-TTIP-Initiative im September mit der Begründung zurückgewiesen, deren Ziele gingen über das hinaus, was im Rahmen einer solchen Bürgerinitiative erreicht werden könne. Unabhängig von der Klage hatdie Initiative inzwischen europaweit rund 650 000 Unterschriften gesammelt.

Zahlentricksereien

„Die Zustimmung in Deutschland zum Freihandelsabkommen TTIP sinkt: Während noch im Februar dieses Jahres die Unterstützung in der Bevölkerung bei 55 Prozent lag, sieht mittlerweile nicht einmal mehr die Hälfte aller Deutschen das geplante Abkommen zwischen der EU und den USA positiv. Jeder Vierte fordert sogar einen Stopp der Verhandlungen.“
(Foodwatch, 1. November 2014)

„Handelsabkommen TTIP in Deutschland überraschend beliebt. Während sich die Gegner des TTIP-Abkommens mit den USA mit langen Unterschriftenlisten brüsten, scheinen viele Bürger auch klar die Vorzüge zu sehen. Eine Umfrage zeigt eine erstaunlich hohe Zustimmung zu TTIP. Schon bald könnte es auf der anderen Seite des Atlantiks aber einen Rückschlag für das Abkommen geben.“
(dpa/t-online.de 31. 10. 2014)

„Während sich die Gegner des TTIP-Abkommens mit den USA mit langen Unterschriftenlisten brüsten, scheinen viele Bürger auch klar die Vorzüge zu sehen. Eine Umfrage zeigt eine erstaunlich hohe Zustimmung zu TTIP. Schon bald könnte es auf der anderen Seite des Atlantiks aber einen Rückschlag für das Abkommen geben.“ (spiegel online, 31. 10. 2014)

Ja, so ist das mit den Medien. Man kann sich die Wahrheit auch zurecht biegen. Natürlich sinkt die Zustimmung zu TTIP. Foodwatch hat recht und kann das mit Zahlen belegen. In den bürgerlichen Medien, die anscheinend eine Phobie in Sachen Bürgerbewegungen wie Attac, Campact, Foodwatch usw. haben, werden auch Zahlen genannt, aber die Zusammenhänge verkürzt. Spiegel online behauptet, die Bürger sähen die Vorzüge des Freihandelsabkommens, weil 48 Prozent der Deutschen es für eine gute Sache hielten. Wie bitte? Es fehlen zwei Prozent zur Hälfte und der Jubel-Schreiber jazzen das Abkommen hoch?

Für die Jubel-Schreiber der Deutschen Presseagentur (dpa) ist das Handelsabkommen „überraschend beliebt“. Auch sie stützen sich auf Zahlen, die etwas anderes aussagen.
Was sagt uns das: immer genau hinsehen, wenn die bürgerlichen Medien etwas verbreiten. Auch mal im Netz die Meinung anderer einholen. Das ist ja heute nicht so schwierig.

Verfassungsrechtler: Freihandelsabkommen verstoßen gegen Grundgesetz

Die beiden geplanten Freihandelsabkommen TTIP und Ceta könnten am deutschen Grundgesetz scheitern. Zu diesem Ergebnis kommt der Völkerrechtler Andreas Fischer-Lescano in einem Beitrag für die Wochenzeitung DIE ZEIT. „Es ist absehbar, dass zahlreiche Regelungen, die die Abkommen vorsehen, gegen das Grundgesetz und das Unionsrecht verstoßen werden“, schreibt der Jurist. Vor allem die umstrittenen Schiedsgerichte seien nicht mit deutschen Gesetzen vereinbar.
(Quelle: http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-10/ttip-ceta-freihandelsabkommen-schiedsgerichte)

Nobelpreisträger redet Klartext

„Konzerne versuchen durch geheim verhandelte Handelsabkommen zu bekommen, was sie im offenen politischen Prozess nicht erreichen.“
Das sagt kein altkommunistisch verblendeter Alt-Linker und antiamerikanischer Aktivist, sondern der amerikanische Ökonom und Wirtschafts-Nobelpreisträger Joseph Stiglitz.

Und noch eine kritische Stimme

„Der Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus (ISDS-Mechanismus) ist in dem geplanten TTIP-Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA überflüssig und strikt abzulehnen. Die geplanten Regelungen benachteiligen die mittelständische Wirtschaft, hebeln die Rechtsstaatlichkeit aus und gehen so zu Lasten der Mitgliedsstaaten der EU.“
Wer sagt das? Sarah Wagenknecht, das Schreckgespenst der deutschen Kapitalisten? Nein. Das ist die Position des „Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft“.
(Positionspapier BVMW zu TTIP)

Wie Deutschland den Investorenschutz ungehen könnte

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat einen Weg gefunden, wie Deutschland den bei vielen Kritikern und inzwischen auch bei der Bundes-SPD umstrittenen Investorenschutz samt Schiedsgerichten umgehen könnte. „’Nach internationalem Recht könnte die Bundesregierung einen Vorbehalt einlegen – und so „die Geltung einzelner Vertragsbestimmungen für sich ausschließen‘, heißt es im Gutachten (…). Grundsätzlich sei das bei Ceta und TTIP möglich“, heißt es in süddeutsche.de Den vollständigen Artikel finden Sie hier: (http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/freihandelsabkommen-ceta-und-ttip-wie-deutschland-den-investorenschutz-umgehen-koennte-1.2211891)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert